Gerichtliche Mediation
Das Ministerium der Justiz des Landes Brandenburg hat gemeinsam mit dem Brandenburgischen Oberlandesgericht ein Pilotprojekt zur Einführung der gerichtlichen Mediation in der ordentlichen Gerichtsbarkeit des Landes Brandenburg aufgestellt. Ausgewählte Gerichte werden die Möglichkeit bieten, dass Prozessparteien im Rahmen des laufenden Gerichtsverfahrens zur gütlichen Beilegung des Rechtsstreites eine Mediation unter Anleitung besonders ausgebildeter Richterinnen und Richter durchführen können.
Angeboten wird die Mediation ab sofort bei dem Brandenburgischen Oberlandesgericht. Das Amtsgericht Potsdam und die Landgerichte Potsdam und Frankfurt (Oder) werden die Möglichkeit der Mediation ab Oktober dieses Jahres anbieten. Spätestens im Januar 2010 werden das Amtsgericht Cottbus und das Landgericht Neuruppin folgen.
Unter den folgenden Stichworten erhalten Sie einen Überblick über die wesentlichen Aspekte der gerichtlichen Mediation:
Was ist Mediation?
Mediation ist ein freiwilliges, nicht öffentliches, alternatives Verfahren, in dem die Streitparteien mit Unterstützung von Mediatorinnen und Mediatoren selbstbestimmt eine interessenorientierte Lösung finden können.
Was ist gerichtliche Mediation?
Gerichtliche Mediation ist ein freiwilliges, nicht öffentliches Verfahren, das nach Klageerhebung stattfindet und in dem die Streitparteien mit Unterstützung richterlicher Mediatorinnen und Mediatoren selbstbestimmt eine interessenorientierte Lösung finden können.
Als Mediatorinnen und Mediatoren werden dabei besonders geschulte Richterinnen und Richter tätig, die die Konfliktbeteiligten unterstützen, gemeinsam eine zufriedenstellende Lösung für die am Streit Beteiligten zu erarbeiten.
Eine gerichtliche Mediation bringt Ihnen Vorteile!
Die Mediation kann für die Streitparteien im Vergleich zum gerichtlichen Verfahren in vielerlei Hinsicht vorteilhaft sein. Sie ist insbesondere
- schnell
Die Mediation kann binnen kürzester Frist stattfinden und dauert in der Regel zwei bis drei Stunden. Der Streit kann auf Wunsch der Parteien dann auch rechtswirksam durch gerichtlichen Vergleich des zuvor als Mediator tätigen Richters beigelegt werden.
- gründlich
Im Rahmen der Mediation steht mehr Zeit zur Verfügung. Die Hintergründe des Konflikts und die Interessen der Beteiligten können besser herausgearbeitet und berücksichtigt werden. Im Mittelpunkt der Mediation stehen die Parteien und das, was sie zu sagen haben.
- umfassend
Durch die Mediation können auch weitere Konflikte, welche die Beteiligten belasten, gelöst und beigelegt werden.
- selbstbestimmt
Die Beteiligten bestimmen selbst, wie der Konflikt gelöst wird. So kann eine tragfähige Beziehung für die Zukunft erhalten oder wieder geschaffen werden.
- vertraulich
Die Mediation ist vertraulich und nicht öffentlich.
Wie läuft gerichtliche Mediation nach Klageerhebung ab?
- Nur im Einvernehmen
Der zuständige Richter, die Rechtsanwälte und auch die Parteien können eine Mediation anregen. Die Mediation wird nur dann durchgeführt, wenn alle Konfliktbeteiligten zustimmen.
- Das Gerichtsverfahren
Es ruht für die Dauer der Mediation.
- Das Mediationsgespräch
Es dauert etwa zwei bis drei Stunden, ist freiwillig, vertraulich und nicht öffentlich, und es können mit Zustimmung der Konfliktbeteiligten auch weitere Personen teilnehmen.
- Die Mediationsvereinbarung
Sie wird, als Lösung, die den Konflikt beendet, verbindlich festgeschrieben. Sie kann auf Wunsch der Parteien als richterlicher Vergleich protokolliert werden und ist dann als Vollstreckungstitel wirksam.
Brauchen Sie einen Rechtsanwalt?
Die richterlichen Mediatorinnen und Mediatoren erteilen den Parteien keinen Rechtsrat und nehmen auch keine Bewertung oder Einschätzung der Aussichten der Rechtsverfolgung vor. Da das Recht aber unverzichtbarer Bestandteil der Mediation ist - auch hier sind Stärken und Schwächen der jeweiligen Rechtsposition wich-tig -, ist es Voraussetzung des Mediationsverfahrens, dass die Beteiligten anwaltlich vertreten sind. Die Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen helfen den Parteien im Übrigen auch dabei, die für die jeweilige Konfliktlösung notwendigen Tatsachen in das Gespräch einzubringen.
Was kostet gerichtliche Mediation?
Durch die Inanspruchnahme der Mediation entstehen keine zusätzlichen Gerichtskosten. Für die Dauer der Mediation wird das gerichtliche Verfahren auf Antrag der Beteiligten zum Ruhen gebracht. Ist die Mediation erfolgreich, endet sie mit einer schriftlichen und - wenn erwünscht - auch vollstreckbaren Vereinbarung.
Weitere Informationen und Ansprechpartner finden Sie in Kürze unter


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