Ministerium der Justiz

Dolmetscher/Übersetzer

Ein Verzeichnis der für die Gerichte und Notare des Landes Brandenburg allgemein beeidigten Dolmetscher und ermächtigten Übersetzer wird von den Präsidenten der Landgerichte geführt. Hier sind zur Zeit etwa 500 Dolmetscher und Übersetzer erfaßt.

Auskunft aus dem Verzeichnis kann jedermann kostenlos an allen Amts- und Landgerichten erhalten.

Das Recht der allgemeinen Beeidigung von Dolmetschern und der Ermächtigung von Übersetzern ist im Land Brandenburg zum
1. September 2009 geändert worden.

Weitere Einzelheiten können Sie dem Merkblatt entnehmen.

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