JVA Brandenburg an der Havel
Justizvollzugsanstalt Brandenburg a. d. Havel
Anton-Saefkow-Allee 22
14772 Brandenburg a. d. Havel
Tel: 03381/7610
E-Mail: Poststelle.BRB@justizvollzug.brandenburg.de
Liegenschaft
Die Justizvollzugsanstalt Brandenburg a. d. Havel wurde 1928 bis 1931 auf einer Fläche von 7ha erbaut. Bis Anfang der 80er Jahre wurde die Anstalt wesentlich erweitert und auf eine Gesamtfläche von ca. 48 ha vergrößert. Die Anstalt gliedert sich heute in 3 Vollzugssabteilungen und eine Krankenabteilung.
Des Weiteren befindet sich auf dem Anstaltsgelände die Aus- und Fortbildungsstatte für den Justizvollzug des Landes.
Belegungsfähigkeit
Die Haftanstalt verfügt insgesamt über eine Belegungsfähigkeit von 413 Haftplätzen.Davon 78 Haftplätze für erwachsene männliche Untersuchungsgefangene, 159 Haftplätzen für erwachsene männliche Strafgefangene, 76 Haftplätzen in der Sozialtherapeutischen Abteilung und 100 Haftplätzen für erwachsene männliche Strafgefangene im offenen Vollzug.
Vollstreckungszuständigkeit
In der Justizvollzugsanstalt werden Freiheitsstrafen bis zu lebenslanger Haft sowie Untersuchungshaft vollstreckt.
Besondere Hilfs- und Behandlungsmaßnahmen in der JVA Brandenburg, u.a.:
-
Sexualstraftäter - Therapie
-
Gewalttäter - Therapie
-
Soziales Training
-
Drogenberatung
-
Suchtmittelfreies Leben
-
Schuldnerberatung
-
Berufsberatung durch das Arbeitsamt
Personal
In der JVA Brandenburg sind insgesamt 314 Mitarbeiter beschäftigt. Den wesentlichen Anteil stellen mit 220 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der allgemeine Vollzugsdienst und der Werkdienst.
Arbeits- und Ausbildungsmöglichkeiten für Gefangene
Die JVA Brandenburg verfügt über Arbeits- und Ausbildungsplätze für Gefangene in verschiedenen Bereichen. Folgende Eigenbetriebe der Anstalt bieten ihre Produkte bzw. Dienstleistungen auf dem Markt an:
-
Tischlerei
-
Schneiderei
-
Schlosserei
-
KFZ-Werkstatt
Unsere Produktpalette ist sehr umfangreich und reicht von Serienfertigungen bis hin zur Einzelanfertigung.
Die Gefangenen können während ihrer Haftzeit unterschiedliche Schulabschlüsse erwerben. Es werden auch EDV - Grundlehrgänge angeboten. Zur berulichen Qualifizierung können Insassen an Maßnahmen innerhalb der Fachwerkstätten oder einer Schweißerausbildung teilnehmen.
Ihr Ansprechpartner für Erzeugnisse der Anstalt:
Werkdienstleiter
Herr Futh
Tel: 03381 - 761 4000
Fax: 03381 - 761 4051
HUMANITAS e.V. -Gefangenenhilfe- Brandenburg
Geschwister - Scholl - Straße 20
14776 Brandenburg an der Havel
Tel: 03381/796782
Der HUMANITAS e.V. ist
ein Verein der Freien Straffälligenhilfe, der für die Stadt und das Land Brandenburg im sozialen Bereich tätig ist und ohne richterlichen Auftrag arbeitet. Der HUMANITAS e. V. wurde im Januar 1991 gegründet und ist Mitglied des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes.
Projekte des HUMANITAS e. V.
-
Haftvermeidung durch soziale Integration ( HSI )
-
ehrenamtliche Mitarbeit im und nach dem Strafvollzug im Projekt HSI
-
Betreuung Haftentlassener im „Sozialheim für Nichtsesshafte“
-
Anlauf- und Beratungsstelle für Haftentlassene und Angehörige
-
Sozialwohnungen
Haftvermeidung durch soziale Integration
ist ein Modellprojekt, gefördert durch das Justizministerium des Landes Brandenburg und den Europäischen Sozialfonds, in dem der HUMANITAS e. V. mit anderen Kooperationspartnern in einem landesweiten Netzwerk zusammenarbeitet.
Ziel ist
- die Begleitung der Gefangenen während der Inhaftierungszeit durch individuelle Sprechstunden direkt in der JVA
- die Verbesserung der individuellen Zugangsvoraussetzungen der Zielgruppe auf dem Arbeitsmarkt
- die Integration nach der Haftentlassung
- die Vermittlung in Ausbildung bzw. Arbeit
- die Vermeidung von (erneuter) Straffälligkeit
- der Aufbau eines landesweiten Netzes der Freien Straffälligenhilfe, das gestützt wird durch eine zentrale Informationsdatenbank.
Ehrenamtliche Mitarbeit im Projekt HSI
erfüllt eine wichtige Brückenfunktion zwischen straffällig gewordenen Menschen und der Gesellschaft. Sie bezieht sich auf die Betreuung von Menschen sowohl während der Inhaftierungszeit als auch nach der Haftentlassung.
Durch eine intensive Öffentlichkeitsarbeit werden interessierten Bürgern die Möglichkeiten ihres Engagements in der Straffälligenhilfe verdeutlicht.
Dazu werden ihnen
- Informationsgespräche
- Schulungen / Weiterbildungen
- Einzelfallberatung / Praxisbegleitung
- offene Treffen und der Erfahrungsaustausch ehrenamtlich Aktiver angeboten.
Ehrenamtliche Mitarbeit ist freiwillig und kann sowohl Einzelbegleitung als auch Gruppenbetreuung beinhalten, z.B.:
- Briefkontakte
- persönliche Gespräche
- individuelle Themengestaltung
- Hobbyzirkel
- Kreativgruppen
Die ehrenamtliche Arbeit ist unverzichtbarer Bestandteil der Resozialisierung und leistet somit einen bedeutenden Beitrag zur inneren und äußeren Sicherheit.
Die durch den Verein geworbenen und in ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit begleiteten Bürger wählen selbst, wo und wie sie sich engagieren. Sie bestimmen, wie viel Zeit sie investieren und setzen sich ihre Grenzen selbst.
Sozialheim für Nichtsesshafte
Die Aufnahme in unsere Einrichtung erfolgt auf der Grundlage der §§ 67-69 SGB XII und einer Kostenübernahme der Tagessätze durch den jeweils zuständigen Sozialhilfeträger.
Der Aufnahme suchende Hilfeempfänger sollte ein Mindestmaß an Eigenmotivation mitbringen, seine momentane Situation verändern zu wollen.
Ziel der sozialpädagogischen Arbeit im „Sozialheim für Nichtsesshafte“ ist
- die schrittweise Wiedereingliederung Haftentlassener in die Gesellschaft
- der Erhalt und der Ausbau der Möglichkeiten für eine selbständige Lebensführung
- dem Einzelnen zu helfen, seine Probleme und Konflikte zu erkennen, diese zu bewältigen und sein Leben zu verändern
- den Einzelnen dabei zu unterstützen, Verantwortung für sich und sein Tun zu übernehmen, um selbständig, geregelt, realitätsbezogen und straffrei leben zu können.
Die Dauer der Betreuung richtet sich - in Abhängigkeit von den individuellen Voraussetzungen des Einzelnen - nach dem Betreuungserfolg und beträgt max. 18 Monate. Die Hausregeln im Sozialheim beinhalten: Keine Gewalt untereinander, keine Drogen- u. Tablettenabhängigkeit, kein Alkoholmissbrauch und keine Waffen im Haus.
Anlauf- und Beratungsstelle für Haftentlassene und Angehörige
für Menschen mit ungesicherter Lebensgrundlage; in erster Linie Menschen, deren Probleme zur Straffälligkeit geführt haben und jene, bei denen existentielle Schwierigkeiten als Folge der Haft vorauszusehen sind.
Schwerpunktaufgaben sind
- die Sesshaftmachung von Haftentlassenen
- die Verringerung bzw. Beseitigung existentieller Schwierigkeiten
- die Verbesserung u. Stabilisierung der Lebenssituation
- die Sicherstellung der materiellen Existenz
- die Unterstützung bei der Durchsetzung von Ansprüchen nach dem Netz der sozialen Sicherung
- die Hilfe zur sinnvollen Freizeitgestaltung
- die Hilfe bei der Wiedererlangung verloren gegangener Kontakte zur Familie
- die allgemeine Lebensberatung u. -hilfe sowie Gesprächsführungen
mit dem Ziel der psychischen Entlastung, des Wiederaufbaus des verloren gegangenen Selbstwertgefühls, des Entdeckens positiver Eigenschaften sowie die Bereitschaft zur Selbstreflexion zu wecken.
Sozialwohnungen
Im Rahmen der sozialen Wohnungsbauförderung konnte der Verein im Jahr 2000 10 Ein- bzw. Zweiraumwohnungen in der Geschwister – Scholl –Str. 19 schaffen, die ausschließlich für den Personenkreis Haftentlassene oder kriminell Gefährdete mit besonderen Zugangsschwierigkeiten zum Wohnungsmarkt bereit gestellt werden. Die Wohnraumvergabe erfolgt über den Verein auf der Grundlage eines erteilten WBS nach § 5 WoBindG.


Seite drucken