Die Aufgabenverteilung
Das Ministerium der Justiz ist eines der klassischen Ressorts. Die Justiz nimmt als dritte Gewalt im Staat eine tragende Rolle im Staatsaufbau ein. Das Ministerium vertritt die Belange der Justiz innerhalb der Landesregierung und gegenüber dem Parlament. Obwohl es das kleinste Ressort der Landesregierung ist, kommt ihm vor allem als deren „Justitiar“ in Gesetzgebungsverfahren eine wichtige Bedeutung zu. Als ein Wächter der Verfassung ist es an allen Gesetzesvorhaben des Landes beteiligt.
Das Ministerium hat drei Abteilungen.
Die Abteilung I - Justizverwaltungssachen
Abteilung sorgt vor allem dafür, dass die Gerichte und die Staatsanwaltschaften unter möglichst optimalen Bedingungen arbeiten können. Hier werden u.a. Personal- und organisatorische Entscheidungen vorbereitet, Haushaltsmittel zugewiesen, die verschiedenen Systeme der elektronischen Datenverarbeitung betreut sowie deren stetige Erweiterung geplant und realisiert.
Die Abteilung II - Öffentliches Recht, Privatrecht und Strafrecht
hat im wesentlichen die Aufgabe, bei der Bundesgesetzgebung über den Bundesrat mitzuwirken, bei Gesetzgebungsvorhaben der Landesregierung sowie von Staatsverträgen und Verwaltungsabkommen zu beraten und zu unterstützen – auch ressortübergreifend -, die Einhaltung der Rechtsförmlichkeiten zu prüfen und alle Verfassungsstreitigkeiten vor dem Bundes- und dem Landesverfassungsgericht zu führen.
Außerdem wird in dieser Abteilung die Kriminalitätsbekämpfung konzeptionell vorangetrieben. Es wird Stellung genommen zu aktuellen strafrechtlichen Problemen; Gesetzgebungsinitiativen des Landes Brandenburg im Bundesrat werden vorbereitet bzw. durch Voten im Gesetzgebungsverfahren begleitet. Die Abteilung übt die Fachaufsicht über die Staatsanwaltschaften aus und bereitet Gnadenentscheidungen der Justizministerin vor.
Die Abteilung III - Justizvollzug,Soziale Dienste der Justiz und Bau- und Liegenschaftsangelegenheiten
ist für die Organisation des Justizvollzugs (Strafvollzug, Jugendstrafvollzug und Untersuchungshaft) und die Sozialen Dienste der Justiz im Land Brandenburg verantwortlich, darüber hinaus für die Bau- und Liegenschaftsangelegenheiten der gesamten Justiz des Landes Brandenburg. Das zuständige Referat begleitet die Umsetzung des Bauprogramms für die Gerichte, Staatsanwaltschaften und Justizvollzugsanstalten.
Für das Recht der Juristenausbildung, die Organisation und Abnahme der juristischen Staatsprüfungen und die Aus- und Fortbildung in der Rechtspflege ist das Gemeinsame Juristische Prüfungsamt der Länder Berlin und Brandenburg mit Sitz in Berlin zuständig.
Zum Geschäftsbereich des Ministeriums gehören:
Wie alle Ministerien führt auch das Ministerium der Justiz die Aufsicht über seine nachgeordneten Behörden. Im Verhältnis zu den Gerichten besteht allerdings eine Besonderheit:
Wegen der verfassungsrechtlich garantierten Unabhängigkeit der Richter kann das Ministerium keine Weisungen in Sachfragen erteilen. Die Überprüfung gerichtlicher Entscheidungen ist nur auf dem von den Prozessordnungen geregelten Weg möglich.


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