Struktur und Zuständigkeit
Die Sozialen Dienste der Justiz im Land Brandenburg gehören zum Geschäftsbereich des Ministeriums der Justiz. Sie sind dem Brandenburgischen Oberlandesgericht zugeordnet. Der Präsident des Brandenburgischen Oberlandesgerichts übt die unmittelbare Dienst- und Fachaufsicht aus.
In jedem Landgerichtsbezirk gibt es eine Dienststelle „Soziale Dienste der Justiz", die aus mehreren Dienstsitzen besteht. In den derzeit 21 Dienstsitzen arbeiten einschließlich der Schreibkräfte unterschiedlich zwischen drei und 18 Mitarbeiter.
In Brandenburg gibt es 103 Bewährungshelferinnen und Bewährungshelfer. Sie sind ausgebildete Diplom Sozialarbeiterinnen/Sozialarbeiter und Sozialpädagoginnen/Sozialpädagogen mit staatlicher Anerkennung und nehmen die Aufgaben der Bewährungshilfe, der Gerichtshilfe für Erwachsene und des Täter-Opfer-Ausgleichs in Personalunion wahr.


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