Neue Herausforderungen und Perspektiven
Wie das Recht insgesamt unterliegt auch das Strafverfahrensrecht einem fortwährenden Wandel, der z.B. durch eine Fortentwicklung rechtspolitischer Anschauungen oder das Erfordernis adäquater Reaktionen auf neue tatsächliche Begebenheiten bedingt ist.
Überdies haben sich aufgrund des Zusammenwachsens Europas und der Erweiterung der Europäischen Union auch für die Staatsanwaltschaften neue Herausforderungen und Perspektiven eröffnet. So bedarf es etwa im Bereich der grenzüberschreitenden Kriminalität eines europaweit gemeinsamen Vorgehens, um eine unionsweite effektive Strafverfolgung im Interesse der Sicherheit der Bürger zu gewährleisten und zugleich die Rechte der Betroffenen zu schützen. Hierfür sind bereits neue Wege durch Angleichung von Rechtsvorschriften sowie in der internationalen Rechtshilfe und der Zusammenarbeit der Strafverfolgungsbehörden der europäischen Mitgliedstaaten, auch unter Mitwirkung neuer Institutionen, beschritten worden. Der europäische Einigungsprozess erleichtert dabei in vielen Bereichen die zuvor langwierige und bürokratische Zusammenarbeit zwischen den Nationen.
Darüber hinaus sieht der Europäische Verfassungsvertrag die Möglichkeit der Errichtung einer Europäischen Staatsanwaltschaft „zur Bekämpfung von Straftaten zum Nachteil der finanziellen Interessen der Union“ sowie eine spätere „Ausdehnung der Befugnisse der Europäischen Staatsanwaltschaft auf die Bekämpfung von schwerer Kriminalität mit grenzüberschreitender Dimension“ vor. Ob, wann und unter welchen einzelnen rechtlichen Bedingungen eine Staatsanwaltschaft auf europäischer Ebene ins Leben gerufen werden soll, ist allerdings noch offen.


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