Ministerium der Justiz

Struktur und Zuständigkeit

In Brandenburg gibt es vier Staatsanwaltschaften mit Sitz bei den vier Landgerichten in Cottbus, Frankfurt (Oder), Neuruppin und Potsdam. Auch die örtlichen Zuständigkeiten der Staatsanwaltschaften richten sich nach den jeweiligen Landgerichtsbezirken, wobei eine Staatsanwaltschaft unter Umständen auch für Verfahren außerhalb ihres örtlichen Bereichs zuständig sein kann. Bei den vier Staatsanwaltschaften ist zugleich jeweils eine gesonderte Abteilung für die Bekämpfung besonderer krimineller Erscheinungsformen für das gesamte Land Brandenburg angesiedelt.

Dem Generalstaatsanwalt des Landes Brandenburg obliegt die Aufsicht über die ihm nachgeordneten vier Staatsanwaltschaften. Nur in wenigen gesetzlich vorgesehenen Fällen oder dann, wenn er ausnahmsweise ein Verfahren an sich zieht, führt der Generalstaatsanwalt selbst Ermittlungsverfahren. Im Übrigen entscheidet er beispielsweise über Beschwerden gegen die Einstellung von Ermittlungsverfahren durch die Staatsanwaltschaften und nimmt die Aufgaben der Staatsanwaltschaft bei dem ebenfalls in Brandenburg an der Havel ansässigen Brandenburgischen Oberlandesgericht in den dort anhängigen Rechtsmittelverfahren wahr.

Die Staatsanwaltschaften und der Generalstaatsanwalt unterstehen wiederum der Dienst- und Fachaufsicht durch das Ministerium der Justiz. Aufgrund besonderer Anordnung sind die Staatsanwaltschaften gehalten, in bestimmten Verfahren dem Ministerium der Justiz regelmäßig Berichte zu erstatten, damit dieses die ihm gesetzlich obliegende Aufsicht wahrnehmen kann. Anders als der Generalstaatsanwalt kann die Landesjustizverwaltung aber keine Verfahren zum Zwecke der eigenen Ermittlungsführung an sich ziehen.

Bei den Staatsanwaltschaften im Land Brandenburg sind insgesamt 765 Mitarbeiter tätig (Stand: September 2005), davon 267 Staatsanwältinnen und Staatsanwälte und 37 Amtsanwälte/-innen.

Bei den Amtsanwältinnen und Amtsanwälten handelt es sich um Beamte des gehobenen Justizdienstes, die für den Bereich der Strafrechtspflege besonders geschult sind und die Aufgaben der Staatsanwaltschaft bei den Amtsgerichten wahrnehmen dürfen.